SIE kennen Ihr Kind am besten. Um diesem seiner gesamten Persönlichkeit gerecht zu werden, strebe ich eine vertrauensvolles Verhältnis zwischen Ihnen und mir an. Mit gegenseitiger Akzeptanz, Transparenz und Respekt.

Die Bedeutung der Zusammenarbeit wird zudem im Kinder- und Jugendschutzgesetz dargestellt §22 SGB VIII (2) (3)

Dazu zählen:

  • Anmeldegespräch
  • Tür- und Angelgespräch
  • Entwicklungsgespräch
  • Aushänge
  • Gemeinsame Feste/Feiern